Ergänzende Leistungen in unserer Praxis
Tauglichkeits-Untersuchungen für Führerscheine
Bitte beachten Sie, dass die Tauglichkeits-Untersuchungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld transparent über die anfallenden Kosten.
LKW-Führerschein
Wer einen LKW-Führerschein der Klassen C, C1, CE oder C1E neu beantragen oder verlängern möchte, ist verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über die erforderlichen Untersuchungen vorzulegen. Mit Ausnahme der augenärztlichen Untersuchung können diese Untersuchungen in unserer Praxis durchgeführt werden. Die Bescheinigung gemäß dem vorgeschriebenen Formular (Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung – FeV) stellen wir Ihnen selbstverständlich aus.
Die Führerscheinuntersuchung umfasst unter anderem ein ausführliches Anamnesegespräch, eine körperliche Untersuchung, die Messung wichtiger Vitalparameter wie Blutdruck und Sauerstoffsättigung, sowie Urin- und Blutuntersuchungen und ein Ruhe-EKG.
Sportbootführerschein
Wer einen Sportbootführerschein (z. B. Sportbootführerschein See oder Binnen) erwerben möchte, benötigt in der Regel eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung. Diese bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die das sichere Führen eines Sportbootes beeinträchtigen könnten.
Die hierfür erforderliche Untersuchung können Sie gerne bei uns durchführen lassen. Die Bescheinigung wird nach dem offiziell vorgegebenen Muster ausgestellt. Die Untersuchung umfasst unter anderem ein Anamnesegespräch, eine orientierende körperliche Untersuchung sowie die Überprüfung relevanter gesundheitlicher Aspekte.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Immer mehr Menschen möchten frühzeitig Vorsorge für Lebensphasen treffen, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Unsere Praxis in Wadersloh unterstützt Sie bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, damit Ihre Wünsche auch in schwierigen Situationen umgesetzt werden.
Warum Vorsorge wichtig ist
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person Ihres Vertrauens, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten für Sie zu regeln. Eine Betreuungsverfügung gibt Hinweise an das Betreuungsgericht, wer im Fall einer gerichtlichen Betreuung für Sie sorgen soll.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt hierfür einen Leitfaden zur Verfügung, der Patienten und Angehörigen bei der Erstellung und Umsetzung von Vorsorgeverfügungen unterstützt.
Ärztliche Beratung in unserer Praxis
Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung zu Vorsorgeverfügungen. Bitte beachten Sie:
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Diese ärztliche Beratung ist gebührenpflichtig und wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
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Auch die elektronische Archivierung in unserer Praxis erfolgt nach den Vorgaben der Bundesärztekammer.
Leistungen
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Beratungsgespräch zur Erstellung einer Patientenverfügung
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Beratung und Mithilfe beim Ausfüllen einer Patientenverfügung
